Kann ich beim Notar einen Kirchenaustritt erklären oder muss ich dafür zum Amtsgericht?

Kann ich beim Notar einen Kirchenaustritt erklären oder muss ich dafür zum Amtsgericht?

Ihren Kirchenaustritt müssen Sie beim örtlichen zuständigen Amtsgericht einreichen. Ihre Unterschrift unter der Kirchenaustrittserklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Austrittserklärung kann auch der Notar Ihrer Wahl erledigen. Die unterzeichnete und mit dem Beglaubigungsvermerk des Notars versehene Austrittserklärung muss dann nur noch an das zuständige Amtsgericht geschickt werden, um den Kirchenaustritt wirksam zu erklären. Möchten Sie bei uns Ihre Unterschrift unter einer Kirchenaustrittserklärung beglaubigen lassen, lassen Sie uns bitte die von Ihnen vorbereitete Austrittserklärung vorab per Email zukommen. Wir melden uns dann bei Ihnen zwecks Vereinbarung eines Beglaubigungstermins.

Notar Dr. Sebastian Barry, LL.M. (Cambridge)

Ihr Notar in Bergisch Gladbach

Dr. Sebastian Barry

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Notar Dr. Patrick Flockenhaus, LL.M. (Köln)

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