Fomular für Testamente und Erbverträge. Mit dem nachfolgenden Formular können Sie Ihre Anfrage in digitaler Form an uns übersenden.

Überblick

Für die Vorbereitung einer notariellen Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) benötigen wir eine Reihe von Angaben von Ihnen, die Sie uns mit dem nachstehenden Formular gerne vorab übermitteln können.

Es besteht die Möglichkeit ein notarielles Einzeltestament beurkunden zu lassen, welches nur erbrechtliche Verfügungen einer Person enthält. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das mehrere (in der Regel zwei) Personen ein gemeinschaftliches Ehegattentestament oder einen Erbvertrag beurkunden lassen, in welchem sie sich zum Beispiel erbrechtlich bindend zu gegenseitigen Erben und weitere Personen, zum Beispiel die gemeinsamen Kinder, zu Erben des Längstlebenden einsetzen (sogenanntes „Berliner Testament“).

Im Regelfall ist es uns wichtig, den Inhalt Ihrer Verfügung von Todes wegen in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen im Detail zu erörtern. Ist eine gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen (Ehegattentestament, Erbvertrag) angedacht, ist es uns wichtig, dass beide Erblasser an der Besprechung teilnehmen. Betrachten Sie die mit diesem Formular übermittelten Angaben daher in erster Linie als Gesprächsgrundlage für das anschließende Beratungsgespräch.

Selbst wenn Sie das Formular nicht (vollständig) ausfüllen möchten, gibt es Ihnen wertvolle Anhaltspunkte, welche Informationen wir für ein Beratungsgespräch typischerweise von Ihnen benötigen. Einen Beratungstermin können Sie jederzeit gerne mit dem Notariat vereinbaren. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

Mit der Bearbeitung fortfahren

Sie haben das Formular bereits teilweise ausgefüllt und möchten nun mit der Bearbeitung fortfahren: Geben Sie dazu bitte Ihr Sicherheitszertifikat in das nachstehende Textfeld ein.

DialogGender-Hinweis: Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf genderneutrale Sprach­formen. Sämtliche Personen­bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Dialog Weitere Informationen zum Thema Testament und Erbvertrag finden Sie hier.