In einem persönlichen Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein passgenaues Konzept für Ihre Vermögensnachfolge.

Ihre persönlichen Ansprechpartner/innen zum Thema Erbschaft & Schenkung:

Erbschaft & Schenkung

Die Themen Erbschaft & Schenkung bieten uns ein breites Betätigungsfeld

  • Notarielle Testamente und Erbverträge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbteilsübertragungen
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen oder Pflichtteilsverzichte

– zu all diesen Themen stehen wir Ihnen als rechtlicher Berater zur Seite. Und sollten Sie erwägen, bereits zu Lebzeiten Vermögen im Rahmen der „vorweggenommenen Erbfolge“ an die nächste Generation weiterzugeben oder eine Immobilie oder eine Gesellschaftsbeteiligung auf Ihren Ehepartner zu übertragen, sind wir ebenfalls der richtige Ansprechpartner. Gerne beraten wir Sie auch zur rechtlichen Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge.

In den meisten Fällen bedarf es eines intensiven Beratungsgesprächs, um Ihre individuelle Lebenssituation und die sich daraus ergebenden Regelungsanliegen genau zu verstehen und darauf passgenaue Antworten zu finden. Häufig werden Sie auch ergänzende steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir können Sie steuerlich nicht beraten, sensibilisieren Sie aber gerne für steuerliche Fragestellungen, fungieren als Schnittstelle zu Ihrem Steuerberater und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den einschlägigen Freibeträgen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

Der sichere, schnelle und kostengünstige Erbnachweis

Die notarielle Verfügung von Todes wegen

Die notarielle Beurkundung von Testamenten oder Erbverträgen bietet entscheidende Vorteile gegenüber dem handschriftlichen Testament:

In handschriftlichen Testamenten kommt es immer wieder zur falschen oder missverständlichen Verwendung von Rechtsbegriffen. Der letzte Wille des Erblassers ist dann im Nachhinein oft nur schwer zu ermitteln (aus unserem Magazin: Handschriftliches oder notarielles Testament?). Der Notar berät und formuliert dagegen fachkundig und präzise. Das vermeidet Erbstreitigkeiten.

Hat der Erblasser keine notarielle Verfügung von Todes wegen hinterlassen, wird nach Eintritt des Erbfalls häufig ein Erbschein benötigt. Die Beantragung und Erteilung eines Erbscheins nehmen wertvolle Zeit in Anspruch und lösen in aller Regel auch höhere Gebühren als ein notarielles Testament aus. Bestimmen zwei Erblasser in einem Ehegattentestament oder einem Erbvertrag ihre jeweilige Erbfolge, ersetzt diese gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen in der Regel sogar zwei Erbscheine. Die Kostenvorteile einer notariellen Verfügung von Todes wegen rechnen wir Ihnen gerne vor. Sprechen Sie uns an.

Soll ich mein Haus schon zu Lebzeiten auf meine Kinder überschreiben?

Die vorweg­genommene Erbfolge

Demjenigen, der sich bereits früh mit dem Thema Erben und Vererben auseinandersetzt und sich der Herausforderung stellt, eine austarierte Vermögensnachfolge zu planen und in die Tat umzusetzen, bieten lebzeitige Schenkungen viele Möglichkeiten:

  • Steuerliche Freibeträge können mehrmals ausgenutzt werden.
  • Kindern kann ein wichtiger Kapitalbeitrag für den Start ins eigene Leben geschenkt werden.
  • Das Familienvermögen kann für den Fall der Pflegebedürftigkeit des Schenkers vor dem Zugriff des Sozialträgers geschützt werden.
  • Der Schenker kann sich entlasten, ohne gleich jede wirtschaftliche Berechtigung und Mitsprachemöglichkeit aufgeben zu müssen.

Dabei stehen die Großzügigkeit gegenüber der nächsten Generation und das eigene Sicherheitsbedürfnis des Schenkers in einem gewissen Spannungsverhältnis. Wir ermitteln die Interessen der verschiedenen Generationen und schlagen Regelungen vor, die diesen Interessen angemessen Rechnung tragen.Trotz aller Vorzüge stellt die vorweggenommene Erbfolge kein Allheilmittel dar. Der Wunsch nach steuerlicher Optimierung oder die Angst vor dem Zugriff des Sozialamtes auf das während der Lebenszeit angesparte Familienvermögen dürfen den Blick auf andere wichtige Belange nicht verstellen. Das eigene Versorgungsinteresse im Alter sollte mit Bedacht ausgelotet werden. Denn was einmal verschenkt ist, kommt nicht so einfach wieder. Am Ende bleibt auch die Frage, ob man zu Lebzeiten „Herr im eigenen Haus“ bleiben möchte. Hier ist guter Rat teuer. Wir beraten Sie gerne.

Interdisziplinäres Teamwork auf hohem Niveau

Die unternehmerische Nachfolgeplanung

Die Nachfolgeplanung des Unternehmers ist ein heikles Thema: Oft geht es um nicht weniger als die Weitergabe und den Erhalt des eigenen Lebenswerks. Entsprechend groß sind die Erwartungen und Ängste der Beteiligten. Hier ist notarielle Beratung mit besonderem Fingerspitzengefühl gefragt. Auch rechtlich verlangt die Nachfolgeplanung dem Notar oft einiges ab. In kaum einem anderen Beratungsfeld treffen erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen in solcher Komplexität aufeinander. Auch deshalb arbeiten wir im Bereich der unternehmerischen Nachfolgeplanung oft besonders eng mit Ihren sonstigen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern zusammen.

Allgemeine Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungs­teuerrecht

Begünstigte Freibetrag
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000,-- €
Kinder und Stiefkinder (sowie Enkelkinder und Stiefenkelkinder, wenn der die Verwandtschaft vermittelnde Elternteil -also das Kind des Erblassers- verstorben ist) 400.000,-- €
alle übrigen Enkel und Stiefenkel 200.000,-- €
Urenkel 100.000,-- €
Eltern und Großeltern bei Erbschaften (nicht bei lebzeitigen Schenkungen) 100.000,-- €
alle übrigen Beschenkten und Erwerber 20.000,-- €

Dokumente Zu den vorstehend aufgeführten allgemeinen Freibeträgen können im Einzelfall weitere Freibeträge hinzutreten. So ist z.B. die lebzeitige Übertragung des selbstgenutzten Wohneigentums auf den Ehepartner steuerfrei. Auch zu den besonderen Freibeträgen können wir Ihnen eine erste Einschätzung geben. Eine vertiefende Beratung ist dann Sache des Steuerberaters.