Hier finden Sie Informationen zu den Notar­kosten einer Beglaubigung.

Die Beglaubigung

Die Beglaubigungstätigkeit des Notars unterteilt sich in die Beglaubigung von Dokumenten und die Beglaubigung von Unterschriften.

Bei einer Dokumentenbeglaubigung bezeugt der Notar, dass die beglaubigte Kopie Ihres Dokuments mit dem von Ihnen vorgelegten Original des Dokuments bildlich übereinstimmt.

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bescheinigt der Notar, dass Sie ein Dokument in seinem Beisein unterzeichnet haben oder dass Sie dem Notar gegenüber bezeugt haben, dass Dokument vorher bereits unterzeichnet zu haben.

Bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung unter einem von Ihnen oder einem Dritten vorbereiteten Dokument bezieht sich die notarielle Dienstleistung daher nicht auf den Dokumenteninhalt, sondern nur auf die Urheberschaft der geleisteten Unterschrift.

Davon zu unterscheiden ist die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen. Bei der Beurkundung einer Willenserklärung besteht die notarielle Dienstleistung darin, eine notarielle Niederschrift (Urkunde) über von Ihnen abgegebene Willenserklärungen zu errichten.

Regelmäßig ist der Notar dann auch mit der Vorbereitung des Urkundsentwurfs und der vorbereitenden Beratung aller Beteiligten betraut. Im Beurkundungstermin verliest der Notar die Urkunde und erläutert den Beteiligten Inhalt und Tragweite der abgegebenen Erklärungen. Abschließend wird die Urkunde von Ihnen und dem Notar unterzeichnet.

Die Urkunde bezeugt dann, dass Sie die darin enthaltenen Erklärungen vor dem Notar abgegeben und über deren Inhalt und Tragweite belehrt wurden. Für die Kosten einzelner Beurkundungsmaßnahmen haben wir auf dieser Website ebenfalls separate Notarkostenrechner bereit gestellt.

Dialog

Grundsätzlich gibt der Gesetzgeber uns vor, welche Dokumente einer reinen Unterschriftsbeglaubigung bedürfen und welche Dokumente notariell beurkundet werden müssen. In manchen Fällen haben Sie aber auch die Wahl zwischen diesen beiden Formen der notariellen Mitwirkung. In diesen Fällen beraten wir Sie gerne dazu, welche der beiden Formen für Sie im Einzelfall die Richtige ist.

Wie setzen sich die Kosten für eine Beglaubigung zusammen?

Art der Beglaubigung

  • Beglaubigung einer Abschrift / Kopie (Dokumentenbeglaubigung)
    • Mindestgebühr: 10 € (zzgl. MwSt.)
    • Ab der 11. Seite: +1 € pro angefangenem Dokument zusätzlich
  • Unterschriftsbeglaubigung (ohne Entwurf)
    • 0,2 Gebühr laut GNotKG, je nach Geschäftswert
    • Mindestgebühr: 20 €, Maximalgebühr: 70 € (zzgl. MwSt.)

Zusätzliche Gebühren

Zusätzliche Gebühren können anfallen, etwa für:

  • Vertretungsbescheinigungen (z. B. Registrierungen): ca. 15 € pro Registerblatt
  • Beglaubigungen in fremder Sprache: Zuschlag ca. 30 %
  • Versand, Auswärtstermine, Porto: je nach Aufwand
  • Apostille oder Überbeglaubigung (für internationalen Rechtsverkehr): ca. 25 € zuzüglich der Apostille selbst

Zusammengefasst zeigt sich

Die Beglaubigungsarten (Abschrift vs. Unterschrift) sowie Zusatzleistungen bestimmen letztlich die Gesamtkosten.

Bitte beachten Sie: Höhere Gebühren fallen an, wenn der Notar nicht nur mit der Beglaubigung der Unterschrift unter einem bereits vorbereiteten Dokument betraut ist, sondern das Dokument auch entwirft. Auch dazu erteilten wir bei Bedarf gerne eine konkrete Kostenauskunft.

Warum die Kosten gesetzlich geregelt sind – und was das für Sie bedeutet:

  • Recht auf Einheitlichkeit und Transparenz: Gebühren basieren auf dem gesetzlich festgelegten GNotKG, das faire, nachvollziehbare Notarkosten ermöglicht;
  • Keine individuelle Bewertung durch den Notar: Die Kosten richten sich nach Geschäftswert oder Seitenzahl – nicht nach individuellem Aufwand:
  • Verlässlichkeit für alle Beteiligten: Ob in München oder Berlin – Beglaubigungskosten sind überall gleich.
Notar Dr. Sebastian Barry, LL.M. (Cambridge)

Ihr Notar in Bergisch Gladbach

Dr. Sebastian Barry

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Notar Dr. Patrick Flockenhaus, LL.M. (Köln)

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