Was kostet eine Beratung beim Notar?

Was kostet eine Beratung beim Notar?

Die Dienste eines Notars sind in vielen rechtlichen Angelegenheiten unverzichtbar, sei es beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, bei der Errichtung von Testamenten oder bei der Gründung von Unternehmen. Doch wie steht es um die Beratungskosten bei einem Notar? In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie über die Kosten für notarielle Beratungsdienstleistungen wissen sollten.

Gebührenordnung für Notare

Die Höhe der Beratungskosten bei einem Notar in Deutschland unterliegt einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung, dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Diese Gebührenordnung regelt, wie die Kosten für die Dienste eines Notars berechnet werden. Sie berücksichtigt verschiedene Faktoren, darunter den Wert der Transaktion oder Dienstleistung, die Art des Geschäfts sowie den Umfang der notariellen Tätigkeit.

Beratungsgespräche

Das notarielle Gebührensystem in Form des GNotKG ist hinsichtlich einer Beratung durch den Notar besonders mandantenfreundlich ausgestaltet. Denn nach dem GNotKG gilt, dass die Beratung durch den Notar zumeist kostenfrei ist und somit keine eigenständige Gebühr auslöst. Erstellt der Notar nämlich einen Entwurf einer Urkunde und kommt dieser Entwurf später zur Beurkundung, fällt lediglich eine Gebühr für die Beurkundung des Rechtsgeschäfts an und die Beratung durch den Notar ist in dieser Gebühr schon enthalten und abgegolten (siehe hierzu auch unseren Magazin-Beitrag zur Betreuungs-, Vollzugs- und Treuhandgebühr). Die Beratung durch den Notar gibt es somit zur Urkunde sozusagen „gratis“ dazu. In diesem Fall gilt, dass dann alle Beratungsleistungen durch den Notar – unabhängig von Dauer, Häufigkeit, Schwierigkeit und wirtschaftlichem Volumen der Beratungsleistung – „inklusive“ sind.

Beurkundungskosten

Sollte eine Beurkundung stattfinden, fallen somit allein Beurkundungskosten (und ggf. Nebengebühren) an. Hierzu lesen Sie gerne unsere weiteren Magazinbeiträge zu den Themen: „Was kostet ein notarielles Testament?“ oder „Was sind eigentlich notarielle Betreuungs-, Vollzugs- und Treuhandgebühren?“ sowie „Berechnungsbeispiel für Gerichts- und Notarkosten bei einem Immobilienerwerb“.

Kosten, falls aus der Urkunde doch nichts wird

Sollte es nach dem Besuch beim Notar und dem Beratungsgespräch dann doch allein bei der Beratung durch den Notar bleiben, d.h. sollte nach dem Beratungsgespräch kein zu beurkundender Entwurf in Auftrag gegeben werden, sieht das GNotGK vor, dass der Notar für seine Beratungsleistungen eine Beratungsgebühr erheben darf. Voraussetzung ist, dass der Notar auftragsgemäß Rat zur Lösung eines konkreten Rechtsproblems erteilt und der Mandant danach eine konkrete Handlungsempfehlung erhält. Für die Beratung ist dann gesetzlich ein Gebührensatz von 0,3 bis 1,0 vorgesehen (der dann abhängig vom jeweiligen Geschäftswert den Gebührenwert ergibt), wobei der konkrete Gebührensatz vom Aufwand und Umfang der Beratung abhängig ist. Hierbei ist zu beachten, dass es unserem Berufsstand wichtig ist, dass Sie rechtlich gut informiert und „aufgeklärt“ sind. Hierzu bieten unsere berufsständischen Vertretungen auch in Form von öffentlich zugänglichen Quellen, wie Informationsbroschüren (die in unserem Büro kostenfrei für Sie zur Verfügung stehen) oder Internetauftritten (bspw. www.notar.de), „erste Hilfe“ an. In der Regel liegen die Kosten für eine isolierte Beratung durch einen Notar jedoch erheblich unter den Kosten für eine Beratung durch einen auf Stundensatzbasis abrechnenden Rechtsanwalt.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Dienste eines Notars in vielen rechtlichen Angelegenheiten von entscheidender Bedeutung sind, um Rechtssicherheit und Schutz zu gewährleisten. Die Investition in die Dienste eines Notars kann sich langfristig auszahlen, indem sie rechtliche Risiken minimiert und zukünftige Streitigkeiten verhindert. Vor der Inanspruchnahme notarieller Dienstleistungen ist es ratsam, die Kosten und Konditionen mit dem Notar im Voraus zu klären, um eine transparente Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen. Hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, da uns Transparenz sehr wichtig ist und wir daher gerne Kostenauskünfte geben. Diese sind natürlich gebührenfrei.

Häufige Fragen zu den Notarkosten:

Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gilt, dass die Beratung durch den Notar zumeist kostenfrei ist und somit keine eigenständige Gebühr auslöst. Denn erstellt der Notar einen Entwurf einer Urkunde und kommt dieser Entwurf später zur Beurkundung, fällt lediglich eine Gebühr für die Beurkundung des Rechtsgeschäfts an und die Beratung durch den Notar ist in dieser Gebühr schon enthalten und abgegolten.

Sollte es nach dem Besuch beim Notar und dem Beratungsgespräch dann doch allein bei der Beratung durch den Notar bleiben, d.h. sollte nach dem Beratungsgespräch kein zu beurkundender Entwurf in Auftrag gegeben werden, sieht das GNotGK vor, dass der Notar für seine Beratungsleistungen eine Beratungsgebühr erheben darf. Voraussetzung ist, dass der Notar auftragsgemäß Rat zur Lösung eines konkreten Rechtsproblems erteilt und der Mandant danach eine konkrete Handlungsempfehlung erhält. Für die Beratung ist dann gesetzlich ein Gebührensatz von 0,3 bis 1,0 vorgesehen, wobei der konkrete Gebührensatz vom Aufwand und Umfang der Beratung abhängig ist.
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